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Kopernikus-Projekt SynErgie veröffentlicht Stellungnahme im Rahmen der Konsultation von § 14a Energiewirtschaftsgesetz

Das Kopernikus-Projekt SynErgie, das sich mit der Synchronisation des Energiebedarfs der deutschen Industrie und dem fluktuierenden Energieangebot aus Erneuerbaren Energien auseinandersetzt, hat eine Stellungnahme im Rahmen der Konsultation von § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) veröffentlicht und begrüßt darin grundsätzlich die vorgeschlagenen Ergebnisse zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüssen.

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Die Bundesnetzagentur hat am 16. Juni 2023 ein Regelwerk zur netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen vorgelegt. Hintergrund ist unter anderem die (erwartbar) stark ansteigende Anzahl an Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, die im Vergleich zu klassischen Haushaltsgeräten nicht nur deutlich mehr, sondern auch mit einer höheren Gleichzeitigkeit Strom verbrauchen. Das zur Konsultation vorgestellte Regelwerk zielt darauf ab, Verteilnetze vor Überlastungen zu schützen, indem Verteilnetzbetreibern ermöglicht wird, den netzwirksamen Leistungsbezug in kritischen Situationen zeitweise zu reduzieren.

Das Projekt SynErgie begrüßt grundsätzlich die zur Konsultation vorgestellten Ergebnisse.

Im Vergleich zum ersten Eckpunktepapier aus dem November 2022 bewertet das Kopernikus-Projekt SynErgie die überarbeiteten Pläne der Bundesnetzagentur grundsätzlich positiv. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die Vorschläge zur Reduzierung des netzwirksamen Leistungsbezuges für Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Ladesäulen für die Elektromobilität. Die neue Fassung des § 14a EnWG reduziert demnach die unmittelbaren Auswirkungen von Netzeingriffen durch einen höheren garantierten Mindestbezug und ermöglicht zudem eine flexiblere Verteilung der maximal aus dem Netz zu beziehenden Strommenge auf die verschiedenen Anlagen „hinter dem Zähler“. Insgesamt führen die Pläne der Bundesnetzagentur somit zu einer deutlichen Verringerung des „Komfortverlustes“ für Endverbrauchende im Falle einer Netzsteuerung, was sich positiv auf die Akzeptanz und das Verständnis für die zu ergreifenden Maßnahmen auswirken kann und dem Vorankommen der Energiewende zugutekommt.

Darüber hinaus begrüßt SynErgie ausdrücklich die präsentierten Vorschläge zur Gewährung von Netzentgeltreduzierungen und insbesondere die erstmalige Darlegung konkreter Rahmenbedingungen für die Einführung zeitvariabler Netzentgelte. Das vorgestellte Modell belohnt demnach einen energieflexiblen Verbrauch und schafft damit einen aktiven Anreiz für Energieflexibilität – ohne, dass Endverbrauchende mit einer nicht verschiebbaren bzw. inflexiblen Nachfrage schlechter als heute gestellt werden.

Die vorgestellten Ergebnisse stellen ein gutes Fundament dar, auf dem weiter aufgebaut werden sollte.

SynErgie sieht die vorgestellte Ausgestaltung von § 14a EnWG als einen Schritt in die richtige Richtung, um das heute bereits vorhandene Flexibilitätspotenzial in der Niederspannung mittels geeigneter ökonomischer Anreize zu heben. Dies trägt dazu bei, die Kosten für das Netzengpassmanagement zu senken, den Netzausbaubedarf zu reduzieren und den Anteil Erneuerbarer Energien im Strommix zu erhöhen. Für eine effiziente und sichere Integration hoher Anteile volatiler Erzeugungsmengen aus Erneuerbaren Energieanlagen besteht jedoch der dringende Bedarf, dass die tatsächliche Netzauslastung in den Netzentgelten abgebildet wird. Vor diesem Hintergrund sollten die von der Bundesnetzagentur präsentierten Vorschläge einer kalenderjährlichen Festlegung der Zeitfenster und Preisstufen für Netzentgeltreduzierungen zeitnah in Richtung dynamischer Netzentgelte ohne eine Festlegung von Zeitfenstern mit langem Vorlauf weiterentwickelt werden. In unserer Stellungnahme betonen wir weiterhin, dass die vorgestellten Rahmenbedingungen für die Neugestaltung des § 14a EnWG bisher nur für die Niederspannungsebene gelten und deshalb das große Energieflexibilitätspotenzial der Mittelspannungsebene unberücksichtigt bleibt. Eine Ausweitung auf die Mittelspannungsebene könnte besonders für das Gewerbe und die Industrie wichtige wirtschaftliche Anreize für Investitionen in Energieflexibilität schaffen, was den Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig stärken und einen wesentlichen Beitrag zum erfolgreichen Gelingen der deutschen Energiewende leisten würde.

Weitere Informationen finden Sie in der Stellungnahme.