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Stellungnahme zum Referentenentwurf der ARegV und StromNEV-Novelle 2021

Das BMWi hat gezeigt, dass es den Mangel an Innovationsförderung im regulierten System erkannt hat. Eine Regelung, welche innovative Projekt insgesamt ermöglicht, fehlt jedoch bislang. Die Kopernikus-Projekte ENSURE und SynErgie zeigen in einer Stellungnahme zur ARegV- und StromNEV-Novelle 2021 wichtige Änderungsbedarfe auf.

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Eine Regelung zur Förderung innovativer Projekte im regulierten System fehlt bislang leider in Deutschland. © CrazyCloud – stock-adobe.com

Die Kopernikus-Initiative des BMBF ist eines der größten Forschungsprogramme Deutschlands. Sie steht für einen interdisziplinären und ganzheitlichen Ansatz in der Energiewendeforschung und bringt Forschungsinstitute, Industrie, Netzbetreiber und NGOs zusammen. Nach den konzeptionellen Phasen sehen die Forschungsprojekte jedoch ab etwa 2023 auch umfangreiche Demonstrationen im Feld vor. Durch Art und Umfang dieser wichtigen Forschung ist eine direkte Vollförderung ausgeschlossen. Gleichzeitig wäre eine Eigenfinanzierung, z.B. durch Netzbetreiber oder Industrieunternehmen, insbesondere aufgrund von regulatorischen Hindernissen nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich.

Durch die Anpassung des § 34 Absatz 15 ARegV und den dortigen Einbezug von innovativen Lösungen hat das BMWi gezeigt, dass es den Mangel an Innovationsförderung im regulierten System erkannt hat. Der hier gewählten, sehr spezifischen Regelung für Redispatch 2.0 wäre jedoch eine solche vorzuziehen, die innovative Projekte insgesamt ermöglicht. Denn die strukturellen Hindernisse sind in beiden Fällen identisch: Pioniertätigkeiten bestrafen derzeit die Organisationen die diese vorantreiben, etwa durch Benchmarking-Nachteile des Netzbetreibers oder durch höhere Netzentgelte seiner Kunden. Gleichwohl kommt die öffentlich geförderte Forschung der Gesamtheit der Netznutzer und der Energiewende insgesamt zugute. Damit nur zielführende Forschungsprojekte eine entsprechende Privilegierung erhalten, halten wir eine Anknüpfung an die Förderung durch das BMBF für sinnvoll.

Innovationen sind ein Baustein, der für das Gelingen der Energiewende wesentlich ist, aber bislang rechtlich noch nicht adressiert wird. Durch eine Anpassung im derzeitigen ARegV- oder EnWG-Verfahren würde zumindest für die Kopernikus-Initiative Abhilfe geschaffen werden und ein entscheidender Beitrag für den Energiewende- und Forschungsstandort Deutschland geleistet werden.

Download: Stellungnahme zum Referentenentwurf der ARegV und StromNEV-Novelle 2021